Seit dem Abgabedatum 01.01.2010 sind die Angaben der Apotheken zum Taxat in einer Form erforderlich, die -entsprechend der Anlage 3 der Hilfstaxe sowie der dazugehörigen Tabellenwerke- die milligrammgenaue Taxation ermöglicht.
(Quelle: GKV Homepage)
Ab dem 01.01.2011 muss auch für private Krankenversicherung die Erhebung dieser Herstellerrabatte gewährleistet werden.
Wir wissen aus Erfahrung, dass die Abrechnungen der Apotheken insbesondere in der Anfangsphase der neuen Berechnungsweise und dem neuen Umstand, dass dieser auch für die PKV anzuwenden ist, mit vielen, meist teuren Fehlern zu Ihren Lasten behaftet sind.
Zu unseren Leistungen zählen:
Retaxa OnLine bietet Ihnen eine schnelle Möglichkeit um Verordnungen auf Preisplausibilität zu prüfen. Hierbei werden die Verordnungen entweder auf die möglichen Packungsgrößen oder auf Auseinzelung (stückweise Betrachtung) geprüft und der jeweils niedrigste bzw. höchstmögliche Preis einer sinnvollen Packungsgröße ausgegeben. Durch den dadurch gebildeten Preiskorridor erhalten Sie die Übersicht, ob das Preisniveau der Verordnung plausibel ist.